Garthe Immobilienbewertung  Gerichts- und Privatgutachten zum Pauschalpreis       

 
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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe




     

Erforderliche Unterlagen zur Verkehrswertermittlung


   Aktueller Grundbuchauszug
   Aktueller Lageplan
   Pläne aus Bauakte vom Bau- oder Landratsamt
   Berechnung d. umbauten Raumes (in Bauakte)
   Berechnung d. Wohn- und Nutzfläche (in Bauakte)
   Miet- und Pachtverträge
   Evtl. frühere Gutachten z.B. v. Versicherungen etc.
   Belege zur Wohnwertverbesserung, Gebäudeerhaltung, etc.
   Bei ETW: alle wertrelevanten Eigentümerbeschlüsse
   Bei ETW: die letzte Neben- und Hauskostenabrechnung
   Bei ETW: notarielle Teilungserklärung
   Angabe der Hausverwaltung und Ansprechpartner der Immobilie
   Gutachtenzweck
   amtl. Lageplan mit Darstellung des Bestandsgebäudes erstellt ein Vermessungsbüro
   aktueller Grundbuchauszug, zu beantragen bei den jeweiligen Grundbuchämtern der Amtsgerichte
   Auszug aus dem Katasterplan für das zu bewertende Grundstück ist beim zuständigen Kataster- u. Vermessungsamt zu
      beantragen
   Eine Bescheinigung über Erschließungskosten erhält man bei den zuständigen Tiefbau- bzw. Bauämtern. Bei Beantragung
      ist es ratsam, die Höhe der Kosten zu erfragen.
   Berechnungen der Wohn- u. Nutzfläche, der Bruttogeschossfläche und des Bruttorauminhaltes sind Bestandteil des
      Bauantrages bzw. der Baugenehmigung
   Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes sind ebenfalls Bestandteil des Bauantrages bzw. der Baugenehmigung
   bei vermieteten Objekten werden die aktuellen Mietaufstellungen und die zugehörigen Mietverträge benötigt
   bei Wohn- und Teileigentum wird die Teilungserklärung benötigt, zu erhalten beim Grundbuchamt des jeweiligen
     Amtsgerichtes bzw. bei der Hausverwaltung


Gerne beschaffen wir auch (mit Vollmacht) für Sie die kompletten Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens.


Als Gutachten-Auftraggeber teilen Sie mir bitte außerdem die Ihnen bekannten und nicht im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechte (z.B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten oder Bodenverunreinigungen, Altlasten) mit.
Wenn diese obigen Unterlagen oder Daten vorliegen, benötige ich einen Zeitaufwand von ca. 10 Tagen für die Erstellung eines Gutachtens. Vorausgesetzt, daß die Ortsbesichtigung mit Anfertigung der Bildern schon vorher durchgeführt wurde.
  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der
GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

Mitglied in der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.Society of Property Researchers, Germany
www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
Wirtschaftsbeirat Bayern
www.wbu.de

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