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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe



     

Lexikon der Fachbegriffe

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Ablösung

Rückzahlung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen eines in der Regel anderen Darlehensgebers.

Abschreibung

Wertminderung von Wirtschaftsgütern, die jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust im Zuge der Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden kann. Auch bei vermieteten Immobilien kann jährlich ein bestimmter Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes als Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden. Es wird unterschieden in

>> lineare Abschreibung: jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge
degressive Abschreibung: jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge.

>> Bei der degressiven Abschreibung tritt eine steuermindernde Wirkung wegen
der anfänglich höheren Abschreibung früher ein.

Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen.


Abnahme

Hauptpflicht des Bauherrn wie des Käufers. Mit der Abnahme der Bauleistungen werden diese als vertragsgemäß gebilligt. Das heißt: Keine Beanstandungen – Zahlung fällig. Ratsam ist ein Abnahme- oder Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dann können später keine Missverständnisse reklamiert werden. In dem Protokoll gehören alle eventuellen Mängel exakt beschrieben vermerkt.

Agio

Das Aufgeld auf das zu 100% ausgezahlte Darlehen, welches der Darlehensnehmer für die Bereitstellung des Darlehens bezahlen muss, wird im Gegensatz zum Disagio als Agio bezeichnet.


Allgemeine Darlehensbedingungen

Von der jeweiligen Bank vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt.


Alt- & Neubau

Als „echte“ Altbauten werden Gebäude von vor dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Häuser aus den 50er- bis 80er- Jahren gelten als Bestandsbauten. Ist ein Gebäude nicht älter als zehn Jahre, zählt es noch als Neubau.

Annuität

Bezeichnet den jährlich gleichbleibenden Aufwand für ein übliches Hypothekendarlehen. Setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung. Durch die Tilgung wird der Zinsanteil im Laufe der Zeit immer geringer. Bei derzeit noch niedrigen Zinsen von vier Prozent sollte die anfängliche Tilgung zwei Prozent betragen. Macht für 100.000 Euro Kredit eine Annuität von 6.000 Euro, monatliche Belastung: 500 Euro.


Anschaffungskosten

Zu leistende Aufwendungen, um eine Immobilie zu erwerben und in einen nutzungsbereiten Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten.


Anschlussfinanzierung

Finanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen wird. Häufig wird auch von Prolongation oder Umschuldung gesprochen.
  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der
GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

Mitglied in der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.Society of Property Researchers, Germany
www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
Wirtschaftsbeirat Bayern
www.wbu.de

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