Gerichts- und Privatgutachten zum Pauschalpreis         
der Garthe Immobilienbewertungs GmbH

 
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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe

Informationen

Immobilienbewertung und Steuer - wird´s teuer?

Entnahme/ Einlage aus bzw. in einen Betrieb

Die Bewertung von Grundstücken ist zwingend bei einer Entnahme bzw. Einlage. Bei der Entnahme geht es um den Wert, der den zu versteuernden Gewinn erhöht. Der Buchwert kann aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Sonderabschreibungen sehr niedrig sein, so dass ein hoher Gewinn entsteht, rät Thomas Garthe von der Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen in Fürth/Bay.

Hier ist eine genaue Bewertung sinnvoll. Beispiel: Wert des Gebäudes lt. Finanzamt 800.000 €. Verkehrswert lt. Gutachten 600.000 €. Steuerersparnis 200.000 € x 40 % (Steuersatz) = 80.000 € Steuerersparnis. Bei der Einlage geht es nicht nur um sofortige Steuerzahlungen, sondern auch für die zukünftigen. Der Einbringungswert ist nämlich für die Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzung) maßgebend. Bei einem hohen Wert kann die Steuerlast verringert werden. Als Beispiel: Wert des Gebäudes lt. Finanzamt 500.000 €. Verkehrswert lt. Gutachten 600.000 €. Steuerersparnis 100.000 € x 40 % (Steuersatz) = 40.000 € Steuerersparnis.

Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und Modernisierung -  Der Kaufpreis ist bekannt

Die Verteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden wird vom Finanzamt pauschal anhand von Tabellen vorgenommen. Wenn der Grund und Bodenanteil zu hoch angesetzt wird, geht ein Teil der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung verloren. Beispiel: Kaufpreis 1.000.000 €. Grund und Bodenanteil lt. Finanzamt: 45 %. Bodenanteil lt. Verkehrswertgutachten: 25%. Mehr-Abschreibung: 1.000.000 € x 20 % (Differenz 45 % - 25 %) = 200.000 € x 40 % Steuersatz = 80.000 € Steuerersparnis.

Vorsteueraufteilung

In den Baukosten sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Wenn ein Gebäude nur zum Teil umsatzsteuerpflichtig vermietet wird (Gewerbe) und ein Teil ohne Umsatzsteuer (Wohnzwecke), dann muss eine Aufteilung vorgenommen werden. Dabei ist nicht von den qm auszugehen, sondern vom Verkehrswert. Das Finanzamt geht aber in der Regel von der qm-Zahl aus und vergisst, das die Gewerbeeinheiten einen höheren Verkehrswert besitzen. Beispiel: Wert des umsatzsteuerpflichtigen Anteils des Gebäudes lt. Finanzamt 500.000 €. Verkehrswert lt. Gutachten 800.000 €. Steuerersparnis 300.000 € x 16 % (Steuersatz) = 48.000 € Steuerersparnis.

Erbschaft/ Schenkung: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Bei einer Schenkung bzw. auch im Erbfall ist ein sog. Bedarfswert zu ermitteln. Der Wert basiert auf einem standardisierten Ertragswertverfahren. Der Verkehrswert wird vom Finanzamt nicht ermittelt. Sie können aber einen niedrigeren Verkehrswert anhand eines Gutachtens nachweisen. Leider geschieht das in der Praxis nur selten, so Garthe. Beispiel: Wert des Gebäudes lt. Finanzamt 200.000 €. Verkehrswert lt. Gutachten 150.000 €. Steuerersparnis 50.000 € x 30 % (Steuersatz) = 15.000 € Steuerersparnis.

Immobilien in den neuen Bundesländern (DDR-Immobilien)

Nach den §§ 7, 50 und 52 D-Markbilanzgesetz sind im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude zum 1. Juli 1990 neu zu bewerten. Die Gebäude sind dabei mit ihren Wiederbeschaffungskosten (§ 7 Abs. 2 DMBilG) oder ihren Wiederherstellungskosten (§ 7 Abs. 3 DMBilG) anzusetzen (Neuwert); sie dürfen jedoch höchstens mit dem Zeitwert angesetzt werden (§§ 7 Abs. 1 Satz 2, 10 Abs. 1 DMBilG). Das Finanzamt geht in der Regel von den Wiederbeschaffungskosten aus. Der Verkehrswert ist aber typischerweise viel höher. Es können viel Steuern gespart werden. Auch jetzt noch, wenn in der Vergangenheit von einem zu niedrigen Wert ausgegangen wurde. Als Beispiel: Wert des Gebäudes lt. Finanzamt 300.000 €. Verkehrswert lt. Gutachten 400.000 €. Steuerersparnis

100.000 € x 40 % (Steuersatz) = 40.000 € Steuerersparnis. Jeder Immobilienbesitzer sollte sich von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertungen vor Ablauf der Einspruchsfristen beraten lassen. Oft lassen sich durch fach- und sachgerechte Immobilienbewertungen erhebliche Steuern sparen, rät Garthe weiter.

Freie Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen
Thomas H. Garthe
Philipp-Reis-Str. 109
90766 Fürth/Bay.
Telefon: 0911-3226472
Telefax: 0911-7399189

EMail: anfrage@preiswertgutachten.de

Web: www.preiswertgutachten.de



Die SV Kanzlei Garthe & Kollegen arbeitet seit 1989 bundesweit im Bereich Immobilienbewertungen. Sie erstellt fach- und sachgerechte Privat- und Gerichtsgutachten zum Pauschalpreis. Die Nachvollziehbarkeit der Gutachten liegt der SV Kanzlei Garthe genauso wie der schnelle Service am Herzen. So erhält der Auftraggeber binnen 7 Werktagen (nach Objektbesichtigung) das Gutachten in zweifacher Ausfertigung inkl. Anlagen. (auf Wunsch persönlich übergeben und erläutert.)

Quelle: http://openpr.de/news/175619/Immobilienbewertung-und-Steuer-wird-s-teuer.html

 

  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Aktives Fördermitglied bei
HypZert e.V.





Ehrenamtl. u. vereidigter Richter beim Verwaltungsgericht Ansbach



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

Mitglied in der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.Society of Property Researchers, Germany
www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
Wirtschaftsbeirat Bayern
www.wbu.de

Fachbuchautor

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