Gerichts- und Privatgutachten zum Pauschalpreis         
der Garthe Immobilienbewertungs GmbH

 
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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe

Informationen

 

Finanzamt akzeptiert Wertgutachten nur mit Substanzwerten


23.06.2008
Dem Finanzamt darf der niedrigere Preis für die vererbte oder verschenkte Immobilie jederzeit durch ein Verkehrswertgutachten präsentiert werden. Das zählt nach dem aktuellen Urteil vom Finanzgericht München aber nicht, wenn der Gutachter den Endbetrag nur aus dem Ertragswert herleitet, der aufgrund niedriger Mieten und durch Leerstand gering ausfällt (Az. 4 K 4260/05). Der Sach- und Substanzwert des Gebäudes muss zumindest in der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Ist das nicht der Fall, darf der Fiskus vom Wert des Gutachtens nach oben abweichen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Betroffene können vergleichbare Fälle mit Verweis auf das Az. II R 19/08 offen halten.

Der Ansatz des wahren Hauswertes abweichend von pauschalen Berechnungen wird in Kürze noch stärker in den Vordergrund rücken. Denn durch die anstehende Erbschaftsteuerreform steigen die Immobilienpreise deutlich an, was immer öfters Anlass zur Gegenwehr durch ein Gutachten sein wird. Steuerzahler haben grundsätzlich das Recht, dem Finanzamt stets einen geringeren Verkehrswert als den nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Betrag vorzulegen. Diese Option wurde gesetzlich jüngst sogar noch erweitert, um die Rechte der Bürger bei allen Grundstücksarten zu stärken.

Der Gegenbeweis gelingt durch ein Gutachten, entweder vom Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken oder vom örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Nicht akzeptiert werden hingegen die erstellten Unterlagen von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, obwohl die zumeist korrekt sind. Aber deren Expertenarbeit ist durchaus sinnvoll, kennen doch diese Fachleute die wirtschaftlichen Renditeaussichten einer Immobilie meist genau und können negative Zukunftsprognosen und somit günstigere Verkehrswerte einkalkulieren.

Diese erstellten Dokumentationen müssen dann in einem zweiten Schritt lediglich einem Grundstückssachverständigen vorgelegt werden, der das errechnete Ergebnis bestätigt. Dann akzeptieren Finanzbeamte das Gutachten als urkundliches Zeugnis. Kosten und Mühen eines Gutachtens lassen sich ersparen, wenn der Verkehrswert einer Immobilie aus realen Zahlen eines Verkaufs abgeleitet werden kann, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Haustransfer erfolgt ist.

 

  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Aktives Fördermitglied bei
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Ehrenamtl. u. vereidigter Richter beim Verwaltungsgericht Ansbach



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

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www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
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www.wbu.de

Fachbuchautor

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