Gerichts- und Privatgutachten zum Pauschalpreis         
der Garthe Immobilienbewertungs GmbH

 
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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe

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Familien & Erbrecht


Scheidungskosten: Kosten für Privatgutachten über Immobilienwert können erstattungsfähig sein

Die Kosten für ein außergerichtlich beauftragtes Privatgutachten über den Wert von Immobilien können im Scheidungsverbundverfahren einer der Parteien auferlegt werden, wenn sich die Parteien in dem Verbundverfahren über den Zugewinn einigen. So kann das Gericht beispielsweise einen Ehegatten wegen seiner besseren wirtschaftlichen Lage zur Kostentragung verpflichten.

Dies geschah in einem Scheidungsverbundverfahren, in dem der Ehemann verpflichtet wurde, die Kosten zweier Privatgutachten zum Verkehrswert von seinen Immobilien zu tragen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte diese Entscheidung. Es hielt die Überwälzung der Kosten auf den Ehemann für rechtmäßig, da das Einholen von Privatgutachten zum Verkehrswert der Immobilien des Ehemanns sachlich angemessen war und zu einer Vereinbarung der Parteien über den Zugewinn führte. Auch wenn im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren ursprünglich kein Zugewinn beantragt war, war doch die Ermittlung des Immobilienwerts sachgerecht. Das Scheidungsverbundverfahren dient nämlich der Regelung von Scheidung und Scheidungsfolgen und erfordert demnach einen Überblick über die gesamte vermögensrechtliche Lage beider Parteien. Die Gutachten haben im vorliegenden Fall auch zu einer Einigung der Parteien geführt. Diese haben im gerichtlichen Vergleich vereinbart, dass sämtliche wechselseitigen Ansprüche auf Zugewinnausgleich abgegolten sind. Jedenfalls durch diese vergleichsweise Regelung dienten die Privatgutachten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und waren damit grundsätzlich erstattungsfähig (OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.4.2002).

 

  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Aktives Fördermitglied bei
HypZert e.V.





Ehrenamtl. u. vereidigter Richter beim Verwaltungsgericht Ansbach



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

Mitglied in der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.Society of Property Researchers, Germany
www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
Wirtschaftsbeirat Bayern
www.wbu.de

Fachbuchautor

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