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"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. 

Die Bewertung einer Immobilie ist eine
Sache des Könnens und Vertrauens in den Markt."


Thomas H. Garthe




     

Öffentliche Beeidigung

Anwalts- & Gerichtsservice

Gerade in Gerichtsangelegenheiten ist unser Service für Sie wesentlich optimiert worden.

Können sich die Parteien außergerichtlich nicht auf einen sachverständigen Gutachter einigen, so kann das Gericht in den jeweiligen Verfahren eine sog. adhoc-Beeidigung vornehmen.

In Österreich wird diese Praxis bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Da wir auch in Österreich tätig sind, können wir dies bestätigen und belegen.

Die Problematik:
Öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige benötigen meist zwischen 4 bis 20 Wochen für die Erstellung und Vorlage eines Verkehrswertgutachtens.
Öffentl. bestellte und vereidigte Sachverständige rechnen nach der HOAI bzw. JVEG ab.
Zugewinnverfahren und Erbsachen dauern in Deutschland oft Monate oder Jahre.

Die Vorteile durch eine adhoc-Beeidigung:
Bei der Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen liegt nach max. 14 Tagen das Verkehrswertgutachten in 2- oder 4-facher Ausfertigung dem Gericht bzw. den Parteien vor.

Gerne lassen wir Ihnen ein Mustergutachten kostenlos zukommen.


•   Erforderliche Unterlagen zur Verkehrswertermittlung......................lesen Sie mehr
  zur Person
Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien aller Art seit 1989 Privat- u. Gerichtsgutachten bundesweit

IfS - Sachverständiger für Immobilienbewertungen mit Zertifikat seit 2009



Geschäftsführer u. Hauptgesellschafter der
GARTHE IMMOBILIENBEWERTUNGSGES.m.b.H.

Mitglied in der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.Society of Property Researchers, Germany
www.gif-ev.de

Aktives Mitglied im
Wirtschaftsbeirat Bayern
www.wbu.de

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